Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der SELLINNX GmbH
Art. 1 Geltungsbereich
1.1.
„SELLINNX“ erbringt dem Vertragspartner ihre Dienstleistungen zu den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Durch ausdrückliche Erteilung eines Einzelauftrages oder durch stillschweigende Entgegennahme eines oder mehrerer Präsentationsvorschläge von „SELLINNX“ kommt ein Einzelauftrag unter Einschluss der vorliegenden AGB zustande. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch die vertretungsbefugten Organe der „SELLINNX“.
1.2.
Die Angebote verstehen sich stets freibleibend.
Die Angebote der Agentur sind unverbindlich, Fixpreis-Angebote verlieren nach 1 Monat ihre Gültigkeit. Mit Annahme des Offertes der Firma „SELLINNX“ werden die gesamten allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam und werden vom Kunden vollinhaltlich anerkannt.
Art. 2 Preise
2.1.
Die Anbotspreise haben nur bei ungeteiltem Auftrag Gültigkeit.
2.2.
Alle Preise gelten in EURO oder der jeweils angegebenen Währung. Sie verstehen sich rein netto, ohne Mehrwertsteuer, ohne Skonto, Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.
2.3.
Im Anbot nicht veranschlagte bzw. exkludierte Leistungen, die auf Verlangen von Kunden ausgeführt werden, oder aber Mehraufwendungen, die durch unrichtige bzw. unvollständige Angaben des Kunden bedingt sind, sowie von der Agentur unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- und fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen der Agentur sind, werden dem Kunden zusätzlich mit einem Handlingaufschlag von 15 % weiter verrechnet. Die aufgrund dieser zusätzlichen Leistungen anfallenden Personalkosten werden gesondert, nach den aktuellen Vergütungssätzen der Agentur, in Rechnung gestellt.
Art. 3 Zahlungsbedingungen
3.1.
Die Zahlungsbedingungen ergeben sich anhand des gelegten Angebots bzw. Faktura, „SELLINNX“ ist berechtigt je im Einzelnen Akontozahlungen auszuhandeln. Bei verspäteter Zahlung verrechnen wir Verzugszinsen in der Höhe von 14% p.A. – Rechnungen sind – infolge Abtretung – an die Intermarket Bank AG, 1100 Wien in der fakturierenden Währung zu zahlen.
Art. 4 Vertretungsmacht
Soweit „SELLINNX“ mit dem Vertragspartner nichts anderes vereinbart, handelt „SELLINNX“ gegenüber Dritten als Stellvertreter des Vertragspartners, so dass stets ein Vertragsverhältnis zwischen dem Vertragspartner und dem Dritten entsteht.
Art. 5 Geheimhaltung
5.1.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen, welche sich auf den Geschäftsbetrieb des Vertragspartners beziehen und ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugänglich sind oder zur Kenntnis kommen, mit der gleichen Sorgfalt und Diskretion wie entsprechende eigene vertrauliche Informationen zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht gilt während der Dauer eines Einzelauftrages sowie während mindestens 3 Jahren danach.
5.2.
Der Vertragspartner darf die technischen und geschäftlichen Informationen, die er von „SELLINNX“ oder über einen Geschäftspartner von „SELLINNX“ erhält, nicht ohne schriftliche Zustimmung der Geschäftsleitung von „SELLINNX“ selber nutzen bzw. damit in Konkurrenz zu „SELLINNX“ treten noch einer Drittperson weitergeben oder zugänglich machen.
5.3.
Der Vertragspartner verpflichtet sich, mit Geschäftspartnern, von denen ihm durch „SELLINNX“ Informationen zugekommen sind, nicht unter Umgehung der Vermittlungstätigkeit von „SELLINNX“ in vertragliche Beziehung zu treten. Für den Fall einer Zuwiderhandlung wird eine Konventionalstrafe in Höhe von € 15.000,– vereinbart.
Art. 6 Schutzrechte
6.1.
Sämtliche Rechte an erstellten Präsentationen und vollendeten Arbeiten, insbesondere Urheberrechte, Patentrechte, Marken- und Namensrechte, Logos und Zeichen sowie gewerbliche Schutzrechte stehen „SELLINNX“ zu.
6.2.
Die Verwendung von Konzepten und Ideen durch den Vertragspartner bedarf der vorherigen Zustimmung von „SELLINNX“.
6.3.
Nach Beendigung des Projektes kann das geistige Eigentum nur mit schriftlicher Zustimmung von „SELLINNX“ und gegen Leistung einer Entschädigung auf den Vertragspartner übertragen werden. Die Höhe der Entschädigung wird einzeln ausgehandelt. Bei widerrechtlicher Nutzung des geistigen Eigentums bleibt die Geltendmachung darüber hinausgehenden Schadenersatzes vorbehalten.
Art. 7 Vertragserfüllung
7.1.
Erfüllungsort ist der jeweilige Firmenstandort von „SELLINNX“.
7.2.
Eingesetzte Mitarbeiter, die infolge Krankheit oder Unfall an der Erbringung eines Einzelauftrages verhindert sind, sollen von „SELLINNX“ ersetzt werden, eine Haftung wird hierfür jedoch nicht übernommen.
7.3.
Angaben im Einzelauftrag über Termine und Dauer eines Einzelauftrages vermitteln lediglich Richtwerte.
Art. 8 Beanstandungen/Gewährleistungsansprüche
8.1.
Allfällige Beanstandungen bzw. Geltendmachung von Gewährleistung von Vertragspartnern gegenüber „SELLINNX“ im eigenen Namen geleisteter Arbeiten und gelieferten Erzeugnissen sind gegenüber „SELLINNX“ sofort, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Belege bzw. Leistung zu rügen. Die Ausführung von gedruckten Erzeugnissen richtet sich nach den Usancen des graphischen Gewerbes. Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, Originaltreue oder Reproduktion, Farbtonwerte und Qualität der Druckträger sowie Farbabweichungen berechtigen zu keinerlei Reduktion des Honorars.
8.2.
Der Vertragspartner hat alle Beanstandungen gegenüber Dritten, die für den Vertragspartner Arbeiten geleistet oder Erzeugnisse geliefert haben, direkt innerhalb der entsprechenden Frist auszuliefern.
Art. 9 Haftung
9.1.
Für direkte Schäden haftet „SELLINNX“, wenn sie diese vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat, jedoch maximal bis zur Höhe der vereinbarten Gesamtvergütung. Jede Haftung von „SELLINNX“ oder ihrer Erfüllungsgehilfen für weitergehende Ansprüche und Schäden, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von mittelbaren, indirekten oder Folgeschäden, entgangenen Gewinn – unabhängig von ihrem Rechtsgrund – ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Art. 10 Honorare, Fakturierung, Zahlungsbedingungen
10.1.
Honorar- und erfolgsabhängige Vermittlungsansätze werden von der Auftragssumme festgelegt. Die Ansätze verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und Spesen. In Ermangelung einer Absprache kommen die jeweiligen gültigen „SELLINNX“-Honoraransätze zur Anwendung. Sollte bei der Vereinbarung von Pauschalhonoraren für „SELLINNX“ erhöhte Kosten durch Umstände entstehen, welche der Kunde zu vertreten hat, ist „SELLINNX“ berechtigt, diese Ausgaben zusätzlich in Rechnung zu stellen. Die Fakturierung erfolgt in Ermangelung einer Absprache monatlich. Sämtliche Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Im Verzugsfalle sind 14 % p.a. an Verzugszinsen als vereinbart.
Art. 11 Kündigung/Stornierung
11.1.
Im Falle einer Kündigung eines beauftragten Projekts durch den Kunden ist „SELLINNX“ berechtigt zur Deckung ihres Aufwandes folgende Stornokosten in Rechnung zu stellen:
von 48 Stunden bis 24 Stunden 50 % der Auftragssumme,
von 24 Stunden bis zum
vereinbarten Leistungserbringungszeitpunkt 100 % der Auftragssumme
Art. 12 Sonstige Bestimmungen
12.1.
Sollten ein oder mehrere Artikel dieser AGB ungültig sein oder werden, bleiben die übrigen Punkte davon unberührt und behalten ihre Gültigkeit. Die nichtgültige Klausel ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen am nächsten kommt.
12.2.
„SELLINNX“ ist berechtigt, Verträge mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte zu übertragen.
12.3.
Änderungen und Ergänzungen eines Einzelvertrages bzw. dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, sowie seitens „SELLINNX“ der Unterschrift mindesten eines Geschäftsführers. Eine solche Zustimmung gilt jedoch nur für den entsprechenden Einzelauftrag und nicht für frühere oder künftige Leistungen.
Art. 13 Aufbewahrung von Unterlagen
13.1.
Die von „SELLINNX“ beim Kunden hinterlegten Präsentationsunterlagen, Zeichnungen, Skizzen usw. sind auf Verlangen von „SELLINNX“ zu retournieren.
Art. 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand
14.1.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Hauptsitz der Agentur.
14.2.
Über das Vertragsverhältnis entscheidet österreichisches Recht.